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Die Kosten, die dem Einlieferer/Auftragsgeber entstehen werden individuell festgelegt.

 

Je nach Umfang wird dabei eine Einlieferungsgebühr und/oder ein Abgeld festgelegt, um die dem Auktionshaus entstehenden Kosten zu decken. Auch Werbe- und Transportkosten werden ggf. im Vorfeld geschätzt und je nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Die konkreten Einlieferungsbedingungen werden selbstverständlich in einem schriftlichen Vertrag geregelt.