Die Kosten, die dem Einlieferer/Auftragsgeber entstehen werden individuell festgelegt.
Je nach Umfang wird dabei eine Einlieferungsgebühr und/oder ein Abgeld festgelegt, um die dem Auktionshaus entstehenden Kosten zu decken. Auch Werbe- und Transportkosten werden ggf. im Vorfeld geschätzt und je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Die konkreten Einlieferungsbedingungen werden selbstverständlich in einem schriftlichen Vertrag geregelt.