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Das Limit ist der Preis, der mindestens geboten werden muss, um den Zuschlag zu erhalten. Wird das Objekt unter dem vereinbarten Mindestpreis / Limit zugeschlagen, wird „unter Vorbehalt" versteigert.


Der Höchstbieter ist in diesem Fall für die Dauer einer von dem Auktionator gesetzten Frist an sein Gebot gebunden. In dieser Zeit prüft der Auktionator, ob das Objekt von dem Auftraggeber auch zu diesem niedrigeren Zuschlag freigegeben wird. Wird das Gebot  akzeptiert, kann der Vorbehalt aufgelöst und nachträglich der Zuschlag erteilt werden. Eine Ausgabe der Ware kann erst nach dieser Abstimmung erfolgen.


Wird der Vorbehalt nicht aufgelöst, erlischt der Anspruch. Selbstverständlich kann im Rahmen des Nachverkaufs erneut ein Gebot (zum angegebenen Mindestpreis) abgegeben werden.