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Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis. Auf ihn wird ein Versteigerungsaufgeld erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Verkaufsprovision, die vom Auktionshaus erhoben wird.

Die Höhe des Aufgeldes kann von Auktion zu Auktion variieren oder auch flexibel gestaffelt sein. Angaben zur Höhes des Aufgeldes finden Sie in der Auktionsbeschreibung.

 

Auf den Zuschlagpreis und auf das Aufgeld wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt des Zuschlags geltenden Höhe erhoben. Bei Gegenständen, die in dem Versteigerungskatalog mit dem Hinweis "Keine MwSt." gekennzeichnet sind, wird die Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben.