fbpx

Verwertung Immobilienauktion Gera Milbitz MilitärkrankenhausEin Juwel mit Weitblick über Gera

Freier Verkauf im Bieterverfahren ist erfolgreich abgeschlossen worden!

...
Wir sind beauftragt, die Liegenschaft der ehemaligen "Lungenkliniken Heilstätten Milbitz" - auch bekannt als ehemaliges Russisches Militärkrankenhaus (GUS) - zu verwerten.
Gelegen auf einer Anhöhe des Ortsteils Milbitz öffnet sich ein wunderbarer Blick nach Gera und das umliegende Land. Bis zur Innenstadt von Gera sind es etwa nur 1100m Luftlinie.

Das Gelände ist ca. 46.000m² groß und umfasst neben den Gebäuden (Renovierungsbedürftig, teilweise entkernt) der ehemaligen Kliniken sowie einer großen Fahrzeughalle auch weiteres freies Gelände, das Raum für eine Entwicklung lässt. Ein Kleinod mit erheblichem Potential.

Weitere Informationen:

Ein Umweltgutachten von Oktober 2017 bescheinigt dem Gelände eine insgesamt geringe Schadstoffbelastung (konzentriert auf einen Bereich einer ehemaligen Fahrzeughalle). Ein entsprechendes Gutachten liegt vor.
Es gibt keinen Denkmalschutz für den Gebäudebestand - Sanierung, Umbau, Abriss ist möglich.
Es gibt für das Gebiet keinen Bebauungsplan der Stadt bzw. Entwicklungsplan seitens des Landes.
Für die Stadt Gera positiv wirkende Projekte / Unternehmen (wie zum Beispiel Forschung, Lehre, Bildung, Institute, Medizin / Pflege, Kunst / Kultur,  ...) werden von der Verwaltung der Stadt Gera wohlwollend begleitet, so dass eine Perspektive für eine Entwicklung gegeben ist.

Involvierte Steuerberater sowie ortsansässoger Rechtsanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht können dem Käufer beratend zur Seite stehen, um eine Entwicklung ermöglichen zu können.
Interessenten sind aufgefordert, vorab mit uns in Kontakt zu treten, da im Zuge des Eigentumsübergangs noch Möglichkeiten eines steuerlichen Vorteils bestehen.

 Kontakt

 

Hier einige impressionen der Liegenschaft (Fotos Oktober 2017)

 
Wichtige Informationen:

Bitte nehmen sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren
des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind.
Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn sie das Objekt betreten oder befahren.