Der Startpreis wird vom Auktionator mit Ihnen abgestimmt. Er berät Sie hierbei selbstverständlich in der Preisfindung.
Je niedriger der Startpreis gewählt wird, desto mehr Käufer interessieren sich für das Objekt. In der Regel erhöht sich das Gebot so von selbst auf den realistischen Marktpreis, so dass auch kein zusätzlicher Mindestpreis vorgegeben werden muss. In Einzelfällen kann dies dennoch erfolgen, insbesondere wenn für das zu versteigernde Objekt nur eine kleine Zielgruppe existiert.